FAQ

Wann benötige ich ein Schadensgutachten ? 

Sie geraten unverschuldet in einen Unfall, dann benötigen Sie zur Regulierung dieses Schadens ein Gutachten, um die Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung erstattet zu bekommen.

 

 

Wann benötige ich ein Wertgutachten? 

Ein Wertgutachten gibt Auskunft über den aktuellen Marktwert Ihres Fahrzeugs. Haben Sie z.B. einen Oldtimer oder eventuell ein Unikat, dann sollten Sie regelmäßig ein Wertgutachten erstellen lassen. Auf dieses Gutachten können Sie sich jederzeit nach einem Unfall oder auch bei einem Verkauf beziehen.

 

Wann benötige ich einen Kostenvoranschlag?

Bei kleinen Schäden unterhalb der Bagatellschadensgrenze ist es ausreichend einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

 

Wann benötige ich ein Softwaregutachten und was soll das eigentlich sein ? 

Sie sind sich nicht sicher, ob sich Ihre Motor- oder Getriebesoftware im Serienzustand befindet, dann sind Sie bei uns genau richtig. Wurde Ihnen z.B. ein Fahrzeug im Serienzustand verkauft und dies wird im Nachhinein angezweifelt, so können wir dies für Sie feststellen und anhand eines Softwaregutachtens belegen.

 

Was ist der Unterschied zwischen einem Kaskoschaden und einem Haftpflichtschaden?

Bei einem Kaskoschaden ist es in der Regel so, dass Ihre Versicherung entscheidet welchen Gutachter Sie nehmen und je nach Vertragsklausel auch welche Werkstatt Sie mit der Reparatur beauftragen dürfen. Im Fall eines Haftpflichtschaden hingegen haben Sie freie Gutachter- und Werkstattwahl. 

 

Wann kann ich einen Gutachter beauftragen und wer trägt die Kosten?  

Bei einem Haftpflichtschaden, also wenn Sie unverschuldet in einen Unfall geraten, haben Sie freie Gutachterwahl. Die Kosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen. 

 

Freie Werkstattwahl JA oder NEIN?

Bei einem Kaskoschaden ist es ausschlaggebend, welche Vereinbarungen in Ihrem KFZ-Versicherungsvertrag getroffen wurden, dies können Sie Ihren Unterlagen entnehmen. Bei einem Haftpflichtschaden entscheiden Sie, in welcher Werkstatt ihr Fahrzeug repariert werden soll.

 

Rechtsanwalt beauftragen ohne Rechtschutz?

Im Fall eines Haftpflichtschadens haben Sie auch ohne eine Rechtsschutzversicherung Anspruch auf einen Rechtsanwalt. Die gegnerische Versicherung trägt hier die für Sie entstehenden Kosten.

© 2025 SBS KFZ Sachverständigenbüro 

Sascha Salewsky 

Telefon : 0155 / 66287118

info@sbs-kfzgutachten.de

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